Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen sowie Herabsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung 2020

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass die Bundesregierung Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe durch eine weitere Soforthilfe in Form eines Zuschusses unterstützen wird. Die Voraussetzungen hierfür können Sie der beigefügten Anlage (PDF) entnehmen.

Sobald die Anträge gestellt werden können, informieren wir Sie zeitnah.

Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 kann für von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen ab sofort nachträglich bis auf Null Euro herabgesetzt werden. Demnach können dann bereits gezahlte Beträge erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden.

Die Dauerfristverlängerung bleibt trotzdem bestehen.

Der Antrag kann beim zuständigen FA gestellt werden. Das Formular für Stundungs- und Herabsetzungsanträge wurde entsprechend ergänzt.

Hier geht’s zum Formular: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Formular_zur_Beantragung_von_Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Corona-Virus.pdf

Sehr gern sind wir Ihnen behilflich und stellen den Antrag für Sie. Bitte sprechen Sie uns an, per Telefon oder Email!

Ihr Team von Dicks-Domin & Kollegen

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